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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Wir, die Energys Germany GmbH bieten und erbringen sämtliche Leistungen nur auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB. Dabei gelten die AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.


2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der „Energys Germany GmbH“
Die Darstellung der Produkte im Katalog oder im Webshop oder auf unserer Internet Seite, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt erst mit unserer Bestätigung, der bei uns eingegangenen Bestellung zustande.
Alle in unseren Angeboten und Prospekten enthaltenen Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich unter Berücksichtigung der handelsüblichen Toleranzen. Hierzu zählen insbesondere materialbedingte Abweichungen in Farbe und Struktur.


3. Bezahlung
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

3.1 Unsere Preise gelten ohne Verpackung und sonstige Spesen. Die Versandkosten werden nach Aufwand und Entfernung individuell abgerechnet. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung gesondert ausweisen.

3.2 Unsere Rechnungen sind wie folgt zur Zahlung fällig:
Grundsätzlich sind die Aufträge per Vorkasse bei Bestellung oder per Nachnahme bei Lieferung vollständig zu bezahlen. In Einzelfällen vereinbaren wir mit Stammkunden individuell abweichende Zahlungsbedingungen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

3.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.4 Tritt der Käufer ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück und erklären wir uns mit dem Rücktritt einverstanden, sind wir berechtigt, 20 % der Auftragssumme für die Bearbeitung und als entgangenen Gewinn geltend zu machen.


4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder Fristen, die von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit dem Käufer vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

4.2 Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein als solches vereinbartes Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.

4.3 Eingetretene Leistungsverzögerungen haben wir nicht zu vertreten bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung und in Fällen höherer Gewalt. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren nicht erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der Nichtlieferung wegen Streik, Aufruhr, Betriebsstörungen, höherer Gewalt u. ä. liefern wir in angemessener Frist nach Ablauf vorgenannter Bedingungen.

4.4 Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

4.5 Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.

4.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4.7 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.


5. Gefahrübergang – Versand/Verpackung
5.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers.

5.2 Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

5.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

5.4 Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.


6. Gewährleistung
6.1 Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Offenkundige Mängel und Fehlmengen müssen uns unverzüglich und schriftlich gemeldet werden! Transportschäden müssen beim Anliefern sofort dem Fahrer des Transportunternehmens mitgeteilt werden und auf dem Frachtbrief vermerkt werden und auch uns unverzüglich und schriftlich gemeldet werden!

6.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

6.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.

6.4 Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst und nur zu den Bedingungen der Ziff. 7 (Haftung) geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen, für die ebenfalls die Bedingungen der Ziff. 7 (Haftung) gelten, bleibt hiervon unberührt.
Sofern eine Nacherfüllung nach §439 Abs 3 BGB auch den Austausch einer mangelhaften Sache beinhaltet, beschränken wir die zumutbaren Kosten des Austausches der mangelhaften Sache auf den Nettoauftragswert.

6.5 Bei der Herstellung, insbesondere von Kunststoffartikeln und ähnlicher Waren sowie bei Massenproduktionen und Sonderanfertigungen ist technisch bedingt u. U. der Anfall einer geringfügigen Fehlerquote/Ausschussware -bei einem Anteil bis 5% der Gesamtmenge – nicht zu beanstanden. Es ist hierbei unerheblich ob der Mangel in der Verarbeitung oder in der Veredelung begründet ist.

6.6 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.


7. Haftung
7.1 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

7.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

7.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Ziff. 4.2, 4.4 bis 4.6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.4 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.


8. Rücksendungen
Warenrücksendungen werden nur dann angenommen, wenn wir ihnen vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben und die Ware sich in einem einwandfreien, als Neuware verkaufsfähigen Zustand befindet. Die Rücksendung muss in jedem Fall frachtfrei erfolgen. Wir berechnen 20 % vom Warenwert für die Bearbeitung und als entgangenen Gewinn. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.


9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

9.2 Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

9.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

9.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

9.5 Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.


10. Muster und Gestaltungsfreiheit
10.1. Im Rahmen eines Auftrags, der Designleistungen zum Gegenstand hat, besteht Gestaltungsfreiheit, sofern von vom Käufer keine Muster oder Vorgaben gemacht worden sind.

10.2 Sofern der Käufer Muster oder Vorlagen an uns übergibt, stellt uns der Kunde von jeder Haftung frei, die durch unsere Leistung auf Grund dieser Vorgaben erfolgt. Dies gilt sowohl für das Design, als auch für die technische Ausführung und umfasst insbesondere auch die Produktsicherheit.

10.3. Der Käufer versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

11.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.


Teilunwirksamkeit:
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen, gleichviel aus welchem Grunde, ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen.


Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.